Eltern/Personensorgeberechtigte
Informationswege
In der Regel erfolgen Mitteilungen an Eltern/Personensorgeberechtigte
- zu allgemeinen schulischen Veranstaltungen und allgemeinen Themen (wie Pflegschaftstermine) auf der Homepage oder auch mit Schreiben über Schüler/innen
- zu speziellen schulischen Veranstaltungen (wie Informationsveranstaltungen zu Schullandheim oder Studienfahrten) mit Schreiben über Schüler/innen
- zu individuellen Themen direkt mit Schreiben; dies auch sofern volljährige Schüler/innen uns dies schriftlich gestatten.
Elternbeirat der Schule
Elternvertreter
Die an Pflegschaftsabenden gewählten Elternvertreter der Klassen, Berufsgruppen oder Jahrgangsstufen und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule.
Elternbeiratssitzungen
Zu Beginn des Schuljahres — in der Regel vor den Herbstferien — findet die erste Elternbeiratsitzung statt.
Der Elternbeirat wählt dabei seine/n Vorsitzende/n und dessen Stellvertreter/in sowie die weiteren Elternvertreter in der Schulkonferenz.
Vorsitzende des Elternbeirates leiten die Sitzungen.
Weitere Sitzungen können nach Bedarf anberaumt werden.
So erreichen Sie den Elternbeirat
Vorsitzende/r und Stellvertreter/in sind mit E-Mail an
Elternbeirat at wss-stuttgart.de
oder auch über das Sekretariat erreichbar.
Elternbeirat bei Stadt und Land
Gesamtelternbeirat
Der Gesamtelternbeirat (GEB) berät in Gremien der Landeshauptstadt Stuttgart und vertritt dort die Elterninteressen.
GEB Stuttgart
Landeselternbeirat
Der Landeselternbeirat Baden-Württemberger (LEB-BW) berät das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport.
LEB-BW
Mitwirkungsmöglichkeiten
Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern nach Schulgesetz sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf Landesrecht-BW abrufbar.
Schulgesetz BW Klassenpflegschaft, Elternbeiräte (§§ 55-61)