Ausbilder
Ausbilder oder für die Ausbildung Verantwortliche sind direkte Partner der Lehrkräfte und der Schulleitung.
Im Schulgesetz werden die Ansprechpartner ausbildender Betriebe "für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortliche" genannt.
Im Folgenden wird der sperrige Begriff auf Ausbilder verkürzt.
Ausbilder sind Mitglieder der Pflegschaften, soweit in den dort zusammengefassten Klassen Auszubildende ihres Betriebes unterrichtet werden.
Informationswege
Mitteilungen an Ausbilder zu allgemeinen Terminen wie Pflegschaftsabenden oder zur Organisation von Klassenfahrten erfolgen in der Regel in Schreiben über die Schüler.
Mitteilungen an Ausbilder zu persönlichen Angelegenheiten erfolgen in der Regel telefonisch oder schriftlich auf dem Postweg durch Lehrkräfte oder die Schulleitung.
Ausbilderabend
Mindestens einmal jährlich lädt die Schule schriftlich zum Ausbilderabend ein.
Die erste Sitzung findet in der Regel vor den Herbstferien statt.
Aus dem Teilnehmerkreis der ersten Sitzung im Schuljahr werden die Vertreter der Ausbilder in der Schulkonferenz gewählt.
Weitere Information
Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Ausbilder nach Schulgesetz sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf Landesrecht-BW abrufbar.