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Bewerbung und Einstellung

Bewerberauswahl

Wir durchlaufen mit Ihnen im Bewerberauswahlverfahren folgende Schritte:

  • Wir bestätigen den Eingang Ihrer Bewerbung.
  • Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für die Feststellung der in der Ausschreibung genannten Lehrbefähigung ("Unterrichtsfächer") grundsätzlich gegeben sind.
  • Wir laden Sie zu einem Bewerbungsgespräch ein
    oder
    wir teilen Ihnen den Grund mit, warum ein Bewerbungsgespräch nicht in Frage kommt.
  • Wir führen mit Ihnen ein Bewerbungsgespräch.
    Auf jeden Fall sind Mitglieder des Schulleitungsteams vertreten.
    Teilnahmeberechtigt sind
    • eine Vertreterin/ein Vertreter des Personalrates
    • die Beauftragte für Chancengleichheit.
  • Wir laden Sie zu einem Probeunterricht ein
    oder
    wir teilen Ihnen den Grund mit, warum ein Probeunterricht nicht in Frage kommt.
  • Sie halten einen Probeunterricht und Sie können Kolleginnen und Kollegen aus dem Fachbereich kennenlernen.
    Im Probeunterricht geht es in erster Linie darum, einen Eindruck von Ihrer Kommunikationsfähigkeit zu gewinnen.
  • Wir teilen dem Regierungspräsidium Stuttgart die Rangfolge der Bewerber/innen mit.
  • Das Regierungspräsidium Stuttgart prüft als zuständige Stelle die Zuerkennung der Lehrbefähigungen ("Fächer").
    Vor oder im Laufe von Bewerbungsverfahren werden keine Unterlagen geprüft. Entsprechende Anfragen beim Regierungspräsidiumg sind dementsprechend zu vermeiden.
  • Das Regierungspräsdiium Stuttgart macht bei Zuerkennung der Lehrbefähigungen Einstellungsangebote nach den Vorschlägen des Schule.