Bewerberauswahl
Wir durchlaufen mit Ihnen im Bewerberauswahlverfahren folgende Schritte:
- Wir bestätigen den Eingang Ihrer Bewerbung.
- Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für die Feststellung der in der Ausschreibung genannten Lehrbefähigung ("Unterrichtsfächer") grundsätzlich gegeben sind.
- Wir laden Sie zu einem Bewerbungsgespräch ein
oder
wir teilen Ihnen den Grund mit, warum ein Bewerbungsgespräch nicht in Frage kommt. - Wir führen mit Ihnen ein Bewerbungsgespräch.
Auf jeden Fall sind Mitglieder des Schulleitungsteams vertreten.
Teilnahmeberechtigt sind- eine Vertreterin/ein Vertreter des Personalrates
- die Beauftragte für Chancengleichheit.
- Wir laden Sie zu einem Probeunterricht ein
oder
wir teilen Ihnen den Grund mit, warum ein Probeunterricht nicht in Frage kommt. - Sie halten einen Probeunterricht und Sie können Kolleginnen und Kollegen aus dem Fachbereich kennenlernen.
Im Probeunterricht geht es in erster Linie darum, einen Eindruck von Ihrer Kommunikationsfähigkeit zu gewinnen. - Wir teilen dem Regierungspräsidium Stuttgart die Rangfolge der Bewerber/innen mit.
- Das Regierungspräsidium Stuttgart prüft als zuständige Stelle die Zuerkennung der Lehrbefähigungen ("Fächer").
Vor oder im Laufe von Bewerbungsverfahren werden keine Unterlagen geprüft. Entsprechende Anfragen beim Regierungspräsidiumg sind dementsprechend zu vermeiden. - Das Regierungspräsdiium Stuttgart macht bei Zuerkennung der Lehrbefähigungen Einstellungsangebote nach den Vorschlägen des Schule.