Anmelden
Abbrechen

Wir suchen Sie!

Direkt-/Seiteneinstieg

Ihre Voraussetzungen

Sie haben ein Studium, das im Sinne einer unserer Ausschreibungen interpretieren lässt, an einer

  • Universität/Technischen Hochschule
  • Hochschule für Technik (früher Fachhochschule)
  • Dualen Hochschule (früher Berufsakademie)

abgeschlossen und Sie haben auf dieser Grundlage mindestens zwei Jahre Berufserfahrung?

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Arbeitsverhältnis

Lehrkräfte werden in der Regel mit Erfüllung der Voraussetzungen in das Beamtenverhältnis übernommen.

Wesentliche Gesichtspunkte bei der Entscheidung darüber sind

  • fachliche Eignung und Erfüllung von Voraussetzungen (wie Laufbahnordnung)
  • Gesundheitszustand
  • Alter.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht, ist im Einzelfall eine Beschäftigung im Arbeitnehmerverhältnis auch möglich.

Entgelt oder Besoldung

Für die Anerkennung von Ausbildung und Berufserfahrung — also Grundlage der Berechnung von Entgelt oder Besoldung — ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.

Für die individuelle Berechnung von Entgelt oder Besoldung ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) zuständig.

Weiterführende Information