Prüfung
Teil 1 der Prüfung
Für Sie ist entweder die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer zuständig. Bei Fragen wie zu Termin, Ort und Verfahrensweise wenden Sie sich bitte an die jeweilige Kammer.
Teil 2 der Prüfung
Teil 2 der Prüfung besteht aus der schriftlichen Prüfung und der praktischen Prüfung beziehungsweise dem Fachgespräch.
Für Sie ist im Falle der schriftlichen Prüfung die Werner-Siemens-Schule zuständig.
Sie werden über Termin, Ort und Verfahrensweise von Ihrem Klassenlehrer informiert.
Der Termin ist auch im Block-, Wochen- und Ferienplan eingetragen.
Für Sie ist im Falle der praktischen Prüfung beziehungsweise des Fachgespräches die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer zuständig.
Sie erfahren Angaben wie zu Termin, Ort und Verfahrensweise dort.