Leistungsfeststellungen an der Schule müssten — wären sie denn zwingend erforderlich — so verlegt werden, dass Schülerinnen und Schüler wie auch Lehrkräfte in jedem Falle vor Beginn des Ausgangsverbotes zurück in ihrer Wohnung sein könnten.
Wir geben weitere Regelungen auch weiterhin kurzfristig an Sie weiter.
Bitte prüfen Sie dazu unsere Homepage vor Unterrichtsbeginn am Montag, 11. Januar 2021.
Eine konsolidierte Fassung der "CoronaVO vom 30. November 2020 in der Neufassung gültig ab 11. Januar 2021" als pdf-Datei liegt noch nicht vor, daher hier der Link zur entsprechenden Seite:
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport