Abschlüsse
Abgeschlossene Berufsausbildung
Erwerb
Mit Bestehen der Abschlussprüfung an der Berufsschule und dem Bestehen der Prüfung vor der für Sie zuständigen Kammer erwerben Sie die Berechtigung die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen — sie dürfen dann von einer abgeschlossenen Berufsausbildung sprechen.
Berechtigungen
Sie erwerben mit der abgeschlossenen Berufsausbildung
- die Berechtigung zum Führen der im Ausbildungsvertrag genannten Berufsbezeichnung
- die Berechtigung zur beruflichen Weiterbildung an Fachschulen
also zum staatlich geprüften Techniker oder zum Meister - die Zuerkennung von Bildungsabschlüssen wie nachstehend aufgeführt.
Berufskollegiatenabschluss
Erwerb
Mit Bestehen der Prüfung am Berufskolleg und dem Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung erwerben Sie die Berechtigung die Berufsbezeichnung staatlich geprüfter Berufskollegiat zu führen.
Berechtigungen
Sie erwerben mit dem Erwerb der Berufsbezeichnung staatlich geprüfter Berufskollegiat
- die Berechtigung zum Eintritt in die Fachstufe der Fachschule für Technik.
Darüber hinaus wird dafür eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung vorausgesetzt.