Ab 19. April 2021 gilt
Fernunterricht
- Stand heute
weiterhin für alle Klassen außer 2BFE1, 2BFE2, 2BKE2 - Bei Verkündigung weiterer Einschränkungen durch die dafür zuständigen Stellen werden auch die Klassen 2BFE1, 2BFE2, 2BKE2 wieder in den Fernunterricht aufgenommen
Voraussetzug für den Zutritt zur Schule und für den Schulbesuch
- Teilnahme an Selbsttests
- generelle Pflicht, unabhängig von Inzidenzwerten
- Ausnahmen von der generellen Pflicht zur Teilnahme an Selbsttests
bei Leistungsfeststellungen
wie Klassenarbeiten oder Prüfungen, dabei gelten Abstandsregel, Maskenpflicht (medizinisch) und das Gebot zum Lüftenfür geimpfte Personen
frühestens 14 Tage nach abgeschlossener Impfung
Nachweis:
in der Regel durch Impfausweise oder durch Dokumentation dazu berechtigter Stellenfür genesene Personen
längstens 6 Monate nach Durchführung eines PCR-Tests mit positivem Ergebnis
Nachweis:
durch Dokumentation von Test und Testergebnis dazu berechtigter Stellen
keinerlei Symptome, die auf eine Infektion oder Erkrankung an Corona hindeuten
RKI:Symptome einer Infektion oder Erkrankung an Corona