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Unterricht und Selbsttests ab 19. April 2021

Hier finden Sie den wiederum geänderten Stand zum Besuch des Unterrichtes und zu Selbsttests.

Ab 19. April 2021 gilt

Fernunterricht

  • Stand heute
    weiterhin für alle Klassen außer 2BFE1, 2BFE2, 2BKE2
  • Bei  Verkündigung weiterer Einschränkungen durch die dafür zuständigen Stellen werden auch die Klassen 2BFE1, 2BFE2, 2BKE2  wieder in den Fernunterricht aufgenommen

Voraussetzug für den Zutritt zur Schule und für den Schulbesuch

  • Teilnahme an Selbsttests
    • generelle Pflicht, unabhängig von Inzidenzwerten
  • Ausnahmen von der generellen Pflicht zur Teilnahme an Selbsttests
    • bei Leistungsfeststellungen
      wie Klassenarbeiten oder Prüfungen, dabei gelten Abstandsregel, Maskenpflicht (medizinisch) und das Gebot zum Lüften

    • für geimpfte Personen
      frühestens 14 Tage nach abgeschlossener Impfung
      Nachweis:
      in der Regel durch Impfausweise oder durch Dokumentation dazu berechtigter Stellen

    • für genesene Personen
      längstens 6 Monate nach Durchführung eines PCR-Tests mit positivem Ergebnis
      Nachweis:
      durch Dokumentation von Test und Testergebnis dazu berechtigter Stellen

  • keinerlei Symptome, die auf eine Infektion oder Erkrankung an Corona hindeuten
    RKI:Symptome einer Infektion oder Erkrankung an Corona