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Unterricht, Tests ... (geändert)

Fragen von Schülern, Eltern, Betriebsvertretern zum Umgang mit den Folgen der Pandemie wie

  • Warum gibt es keinen Präsenzunterricht?
  • Warum wird an der Schule nicht getestet?

Wesentliches ist daher hier für alle Schulgemeindemitglieder und andere Interessierte nachzulesen.

Geänderte Teile sind in nun geltender Fassung dargestellt wie dieser Hinweis selbst.

Den Schulen wurde vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport für bestimmte Schülergruppen die Möglichkeit eröffnet, Unterricht an der Schule durchzuführen.

Unserer Entscheidung vorangestellt sei unsere Grundhaltung im Umgang mit pandemischem Geschehen, die wir seit März 2020 nach bestem Wissen und Gewissen konsequent umsetzen:

  • Wir wollen das Infektionsrisiko für alle — Schüler, Lehrkräfte sowie städtische Mitarbeiter — möglichst gering halten und damit unseren Beitrag zur Gesunderhaltung leisten.
  • Wir wollen das in unserer Zuständigkeit und mit unseren Ressourcen Mögliche tun, dass das für Schulen wohl als hoch angesetzte Risiko für Infektion und damit auch für Erkrankung nicht zum Tragen kommt, mögliche Folgen sind allenthalben bekannt.

Die für den Einzelfall einer jeden Klasse übertragene Verantwortung nimmt die Schulleitung ernst und ist nach reiflicher Überlegung, eingehenden Diskussionen und Abwägungen zur Entscheidung gelangt, dass Unterricht grundsätzlich als Fernunterricht durchgeführt werden wird:

  • Jeder Ausfall von Lehrkräften würde insbesondere für Schüler der Prüfungsklassen auf dem noch verbleibenden Weg der Prüfungsvorbereitung die erforderliche Begleitung beeinträchtigen, da wir über keinerlei Lehrkräfte-Reserven verfügen.
  • Jeder Ausfall von Schülern würde je nach Ausprägung einer möglichen Erkrankung, die Prüfungsvorbereitung beeinträchtigen oder gar den Ausschluss von der Prüfung zur Folge haben.
  • Mit jeder Infektion werden auch Mitschüler, Lehrkräfte sowie Freunde, Arbeitskollegen und Familien in Mitleidenschaft gezogen werden, bis hin zur Anordnung 14-tägiger Quarantäne für die benannten Personenkreise im Falle von Infektionen durch mutierte Viren.

Ergänzend sei angemerkt:

  • Klassenarbeiten werden weiter an der Schule durchgeführt.
  • Abweichungen gelten nur für Klassen, die im Fernunterricht schlecht erreichbar waren, die besonderer Betreuung bedürfen und die auch eine fachpraktische Abschlussprüfung ablegen; diese Klassen sind entsprechend informiert.

    Corona-Schnelltests

    Wir verfügen derzeit noch keine Möglichkeit, Corona-Schnelltests für Schüler selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen, so dass damit ein höheres Maß an Sicherheit für den Unterrichtsbetrieb gewährleisten werden könnte — es fehlen dazu eine fundierte Teststrategie der dafür zuständigen Stellen und im Einzelnen vor allem Ressourcen jeglicher Art, die für eine Umsetzung erforderlich wären.

    Wir hoffen, die den Schulen nun übertragene Verantwortung in Ihrem Sinne — als Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Ausbilder und Mitarbeiter der Stadt Stuttgart — wahrgenommen zu haben.
    Alle Klassenlehrkräfte wurden gebeten, unsere Entscheidung und unsere Gründe wie hier dargelegt den Schülern mitzuteilen.

    Laut letztem Schreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport haben die bisher geltenden Vorgaben Bestand bis zu den Osterferien 2021.