Zutritt zur Schule
Zu beachten ist, dass Zutritt zur Schule und Teilnahme am Unterricht nur erlaubt sind, wenn Schülerinnen und Schüler die von der Landeshauptstadt Stuttgart angebotenen Selbsttests durchführen.
Auch die mittlerweile allen bekannten Hygieneregeln wie
- Einhalten der Abstände jeder von jedem von 2 m voneinander
- korrektes Tragen zugelassener Masken (FFP2 oder medizinische)
- Lüften im Gebäude
müssen eingehalten werden.
Ausnahmen von der Pflicht zu Selbsttest aus dem Schreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 7. April 2021:
Aus rechtlichen Gründen müssen von diesem Grundsatz [Durchführung von Selbsttests für Schülerinnen und Schüler als Voraussetzung zum Zutritt zur Schule] Ausnahmen, z. B. für dieTeilnahme an Prüfungen vorgesehen werden. Weitere Ausnahmen gelten für das Ablegen von schriftlichen und praktischen Leistungsfeststellungen, soweit diese zur Notenbildung erforderlich sind. Für die Teilnahme an den Prüfungen sowie an schriftlichen und praktischen Leistungsfeststellungen besteht in diesen Fällen eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske - mit Ausnahme der Prüfung und Leistungsfeststellungim Fach Sport - und es gilt ein entsprechendes Abstandsgebot.
Die Pflicht für Lehrkräfte Selbsttests durchzuführen bleibt davon unberührt.
Prüfungen
Alle Prüfungen — also auch Kommunikationsprüfungen — finden statt.
Klassenarbeiten
- Abschlussklassen
Klassenarbeiten werden geschrieben, wenn diese zwingend erforderlich sind. Fachlehrkräfte informieren die Klassen. - Alle anderen Klassen
Grundsätzlich sollen Klassenarbeiten auf die Zeit nach den Pfingstferien verschoben werden, wenn deren Durchführung dann auch noch sichergestellt werden kann.