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Unterricht, Prüfungen und Klassenarbeiten ab 20. April 2021

Nachricht zuletzt ergänzt am 21. April 2021 durch Passagen in schräger/fetter Darstellung

Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Stuttgart wird wie folgt verfahren.

Unterricht

Nur die Abschlussklassen 2BFE2 und 2BKE2 werden ab 20. April 2021 weiter unterrichtet.
Die Regelungen im Einzelnen wurden und werden über den Abteilungsleiter bekanntgegeben.

Zutritt zur Schule

Zu beachten ist, dass Zutritt zur Schule und Teilnahme am Unterricht nur erlaubt sind, wenn Schülerinnen und Schüler die von der Landeshauptstadt Stuttgart angebotenen Selbsttests durchführen.
Auch die mittlerweile allen bekannten Hygieneregeln wie

  • Einhalten der Abstände jeder von jedem von 2 m voneinander
  • korrektes Tragen zugelassener Masken (FFP2 oder medizinische)
  • Lüften im Gebäude

müssen eingehalten werden.

Ausnahmen von der Pflicht zu Selbsttest aus dem Schreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 7. April 2021:
Aus rechtlichen Gründen müssen von diesem Grundsatz [Durchführung von Selbsttests für Schülerinnen und Schüler als Voraussetzung zum Zutritt zur Schule] Ausnahmen, z. B. für dieTeilnahme an Prüfungen vorgesehen werden. Weitere Ausnahmen gelten für das Ablegen von schriftlichen und praktischen Leistungsfeststellungen, soweit diese zur Notenbildung erforderlich sind. Für die Teilnahme an den Prüfungen sowie an schriftlichen und praktischen Leistungsfeststellungen besteht in diesen Fällen eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske - mit Ausnahme der Prüfung und Leistungsfeststellungim Fach Sport - und es gilt ein entsprechendes Abstandsgebot.
Die Pflicht für Lehrkräfte Selbsttests durchzuführen bleibt davon unberührt.

Prüfungen

Alle Prüfungen — also auch Kommunikationsprüfungen — finden statt.

Klassenarbeiten

  • Abschlussklassen
    Klassenarbeiten werden geschrieben, wenn diese zwingend erforderlich sind. Fachlehrkräfte informieren die Klassen.
  • Alle anderen Klassen
    Grundsätzlich sollen Klassenarbeiten auf die Zeit nach den Pfingstferien verschoben werden, wenn deren Durchführung dann auch noch sichergestellt werden kann.