Zutritt zur Schule und damit die Teilnahme am Unterricht sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Sie halten die generelle Maskenpflicht ein
- Ausnahmen von der Maskenpflicht sind nur unter klar erkennbarem Mindestabstand von 1,5 m erlaubt
- bei der Nahrungsaufnahme in der Mensa
- beim Aufenthalt auf dem Schulgelände, also außerhalb der Gebäude
- bei Vorliegen einer Bescheinigung eines Arztes oder eines approbierten Psychotherapeuten, die vom Tragen der Maske befreit.
und
- Sie verfügen über den vollen Impfschutz
- zweimal geimpft und Wartezeit von zwei Wochen anschließend an die zweite Impfung
- von einer Corona-Erkrankung genesen und einmal geimpft
FAQs des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
- Sie sind von einer Corona-Erkrankung genesen, das Ende der Erkrankung war vor weniger als einem halben Jahr.
- Sie sind weder geimpft noch genesen gemäß vorstehender Beschreibungen gilt dann:
Mit Betreten des Schulgebäudes erklären Sie die Bereitschaft, unser Testangebot anzunehmen. Tests werden jeder Schülerin und jedem Schüler in jeder vollen Schulwoche zwei mal angeboten:- Mit der Mitteilung eines Testergebnisses "negativ" ist Ihnen die Teilnahme am Unterricht gestattet.
- Mit der Mitteilung eines Testergebnisses "positiv" haben Sie das Schulgelände unverzüglich zu verlassen, sich nach Hause zu begeben und sich beim für Sie zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
Erforderliche Nachweise für
- Status "vollständiger Impfschutz":
- Impfausweis im Falle zweier Impfungen
- Impfausweis und ergänzende Dokumente
FAQs des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
- Status "Genesen":
- Bescheinigung eines Arztes
- Status "Getestet":
- Bescheinigung einer Lehrkraft der Werner-Siemens-Schule
Bescheigungen dritter zertifizierter Stellen gelten in der Regel nur für 24 Stunden!
- Bescheinigung einer Lehrkraft der Werner-Siemens-Schule
- Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Maske:
- Bescheinigung eines Arztes oder eines approbierten Psychotherapeuten
sind an der Schule stets im Original mit sich zu führen und auf Verlangen dazu Berechtigter vorzulegen.
Ergänzung vom 15. Juni 2021
Wir bieten für unsere Schülerinnen und Schüler kostenlose Corona-Schnelltests in der Regel montags und mittwochs an.
Dazu ausgestellte Bescheinigungen (60 Stunden gültig) sollen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme am kulturellen Leben und am Vereinsleben ermöglichen — dies also durchgängig von Montag nach dem Test bis zum frühen Freitagabend.
Hier weiterführende Information des Ministeriums:
Schreiben des Kultusministeriums zur Bestätigung von Eigentest (11. Juni 2021, PDF)
Schreiben des Kultusministeriums zur Bescheinigung von Eigentests - berufliche Schulen (11. Juni 2021, PDF)
Formular Eigenbescheinigung
Ergänzung vom 8. Juni 2021
Es sind weiterhin die auf unseren Seiten und im Schulgebäude ausgewiesenen Maßnahmen zum Schutz vor Corona-Infektionen umzusetzen.