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Mund-Nasen-Bedeckung (Maske): Pflicht im Unterricht

Ab Mittwoch, 14. Oktober 2020, 00:00 Uhr ist bis auf Weiteres das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (Masken) auch in Unterrichtsräumen der beruflichen Schulen der Landeshauptstadt Stuttgart angeordnet.

Die Stadt Stuttgart verschärft damit wegen der gestiegenen Zahl an Neuinfektionen die sonst weitergeltende Landesregelung "Keine Maskenpflicht im Unterricht".

Hinweis wegen eingegangener Anfragen:
Der Besuch der Schulen in Stuttgart ist weiterhin Pflicht; auch für deren Schüler, die nicht in Stuttgart wohnen.
Schulen sind nicht als Beherbungsbetriebe zu betrachten.

Bitte führen Sie beim Schulbesuch stets ein oder zwei Mund-Nasen-Bedeckungen als Ersatz mit sich:

  • In jedem Falle wird der Tausch von Mund-Nasen-Bedeckungen im Tagesverlauf erforderlich sein!
  • Zuweilen sollen Mund-Nasen-Bedeckungen auch schon aus verschiedensten Gründen "verschwunden" sein.