In einigen Bereichen muss ab heute eine medizinische Maske statt der bisherigen „Alltagsmaske“ getragen werden.
Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen.
Gesichtsvisiere oder Mund-Nase-Bedeckungen ("Alltagsmasken") genügen nicht.
In einigen Bereichen [...]
- Bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs, insbesondere in Eisenbahnen, Straßenbahnen, Bussen, [...] an Bahn- und Bussteigen, [...].
- [...]
- In Arbeits- und Betriebsstätten [...]
Anmerkung:
Wir gehen einstweilen davon aus, dass Schulen unter "Arbeits- und Betriebsstätten" fallen.