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Maskenpflicht — Änderungen

Feststellung:

  • das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Stuttgart meldet seit 5 Tagen Inzidenzwerte unter 35
  • der Schule wurde seit 14 Tagen kein PCR-Test-Ergebnis "positiv" gemeldet.

Aktuelle Regelung an der Schule ab 21. Juni 2021

Nach CoronaVO Schule gilt auf der Grundlage der Feststellung

  • keine Maskenpflicht im Freien und in Unterrichtsräumen
  • Maskenpflicht auf Verkehrsflächen im Gebäude (Flure, Treppen) und in Sanitärbereichen.

Davon unberührt bleiben

  • die generelle Abstandsregel im Freien
  • die Hygieneregeln.

Generelle Regelung der Maskenpflicht

Grundsätzlich sind alle an der Schule zum Tragen eines jeweils vorgegebenen Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet.

Ausnahmen und Aufhebungen von Ausnahmen nach CoronaVO Schule werden von der Schulleitung wie oben stehend mitgeteilt, hier und über die Lehrkräfte mitgeteilt.

Sensibler Umgang miteinander

Sollten sich Schülerinnen und Schüler oder Lehrkräfte ohne Masken im Unterrichtsraum – derzeit insbesondere wegen der Ausbreitung der Delta-Variante des Virus – unsicher fühlen, wird um sensiblen Umgang miteinander gebeten.
Dies könnte auch heißen

  • Masken freiwillig zu tragen
  • Masken an Testtagen freiwillig bis zum Erhalt von Testergebnissen zu tragen.