Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht nach den Herbstferien:
Abgabe des vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg bereitgestellten und vollständig ausgefüllten Formulares "Erklärung" (bereitgestellt am 3. September 2020)
Ausdrücklich wird dies in § 6 Absatz 3 der Corona-Verordnung Schule in der Fassung vom 15. Oktober 2020 bestätigt, die Sie unter nachstehendem Link finden:
Corona ► Regelungen — Übersicht
Das Formular "Erklärung" wird in der Regel vor Ferien ausgeteilt. Sollte es am Ende der Ferien nicht mehr vorgefunden werden, kann es hier heruntergeladen, gedruckt und ausgefüllt werden.
Formular "Erklärung" des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Schüler geben das vollständig bearbeitete Formular nach jeden Ferien im ersten Unterricht bei der jeweiligen Lehrkraft ab.
Das Wichtigste sei wiederholt:
Schüler, die das ausgefüllte Formular nicht vorweisen können, haben Zutrittsverbot und müssen daher nach Hause geschickt werden.