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Fernunterricht oder Unterricht an der Schule?

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat Regelungen für die Durchführung von Unterricht und Leistungsfeststellungen wie Klassenarbeiten erlassen.

Wir geben weitere Regelungen auch weiterhin kurzfristig an Sie weiter.
Bitte prüfen Sie dazu unsere Homepage vor Unterrichtsbeginn am Montag, 11. Januar 2021.

Unterricht

  • von Montag, 11. Januar 2021, bis Freitag, 15. Januar 2021, Fernunterricht
    • alle Klassen
  • von Montag, 18. Januar 2021, bis zunächst Freitag, 29. Januar 2021, Fernunterricht
    • in Frage kommende Ausnahme:
      bis hoffentlich Freitag, 15. Januar 2021 wird die Landesregierung entschieden haben, ob Abschlussklassen (2BFE2, 2BKE2, TG12, TG13, FT...3T, FT...4T) an der Schule unterrichtet werden.
      Abschlussklassen der Berufsschule sind derzeit dabei also nicht berücksichtigt.
    • in jedem Falle Fernunterricht:
      2BFE1, 2BKE1, TG11, FT...1, FT...1T, alle Berufsschulklassen, alle 3BKE-Klassen, alle BSFHR-Klassen

Leistungsfeststellungen wie Klassenarbeiten

  • Leistungsfeststellungen können (auch wenn in Zeitungen anderes veröffentlicht wurde) im Einzelfall an der Schule durchgeführt werden — auch in der Woche von Montag, 11. Januar 2021, bis Freitag, 15. Januar 2021.
    Dies entscheidet jeweils die Lehrkraft nach Vorgabe des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport. Sie werden in diesen Fällen mit E-Mail von der Lehrkraft informiert werden.
    Die Entscheidung kann nur damit begründet werden, dass Leistungsfeststellungen für die Notenbildung zwingend erforderlich sind.