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Erklärungspflicht eines jeden Schülers/Erziehungsberechtigtens

Änderung des Formulares "Erklärung" der Kultusverwaltung!
Jeder Schüler/Erziehungsberechtigten muss bis auf Weiteres vor dem Ende jeder Ferien das Formular "Erklärung" zu Corona bearbeiten.

Bitte beachten Sie die aus Schülersicht bedeutsame Änderung der letzten Zeile in der Tabelle "Datenschutzerklärung".

Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist die Abgabe des vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg bereitgestellten Formulares "Erklärung" (bereitgestellt am 3. September 2020):

"Die Einrichtungen fordern mit dem Formular eine Erklärung vor dem Zeitpunkt der Aufnahme eines Kindes in die Einrichtung sowie vor der Aufnahme des Betriebs nach Ferienabschnitten ein."

Das Formular "Erklärung" wird einmalig zum Ende der Sommerferien 2020 mit Post an unsere Schüler versandt.

Sollte Ihnen das Formular zu Unterrichtsbeginn bis zum letzten Ferientag nicht mit Post zugegangen sein, drucken Sie bitte die ersten beiden Seiten vorder-rückseitig auf 1 Blatt.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, das Formular vorder-rückseitig zu drucken, sind bei dessen Bearbeitung beide Seiten mit Ort, Datum und Unterschrift zu versehen.

Das Formular "Erklärung" muss bis zum Ende jeder Ferien erneut gedruckt und zum darauf folgenden Unterrichtsbeginn vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden:
Schüler geben das vollständig bearbeitete Formular bis auf Weiteres im ersten Unterricht nach jeden Ferien bei der jeweiligen Lehrkraft ab.

Unter folgendem Link können Sie das Formular abrufen:

  • zu Ihrer Information über den Inhalt

  • zur erneuten Bearbeitung und Abgabe des Formulares im ersten Unterricht nach jeden Ferien.

Formular "Erklärung" des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg