Mit der Neufassung der CoronaVO-Schule sind Zeiten der Absonderung nach CoronaVO-Absonderung und die Zeiten von Zutrittsverbot für Lehrkräfte bzw. von Teilnahmeverbot für Schüler nach CoronaVO-Schule einander angeglichen worden.
Auch die Rückkehr aus der Absonderung sowie die Aufhebung von Zutrittsverbot bzw. Teilnahmeverbot ist neu geregelt.
Das Formular "Erklärung" des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport für Schüler ist nach Rückkehr aus Ferien nicht mehr erforderlich.
Weiteres ist Verordnungen, Verfügungen und Schreiben zu entnehmen.
zu allen in Zusammenhang mit Corona an unserer Schule geltenden Verordnungen und Verfügungen