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Corona-Verordnungen — Änderungen ab sofort bitte beachten!

Seit 28. November 2020 gilt die Neufassung der CoronaVO Absonderung.

Die dort ausgewiesenen Regelungen sind in folgenden Fällen zu beachten:

  • Sie stellen Symptome von Corona an sich fest
  • Sie haben Tests durchführen lassen mit dem Ergebnis, dass Sie infiziert/erkrankt sind.

Das Ministerium für Soziales und Integration bieter zwei Zugriffe auf Information.:
CoronaVO Absonderung
CoronaVO Wesentliche Regelungsinhalte im Überblick