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Corona-Verordnung Schule ab 18. Oktober 2021

Für unsere Schule "Wesentlichstes", gemäß der letzten Änderung der Corona-Verordnung Schule vom 16. Oktober 2021, ist dem Schreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport im Folgenden ohne Änderungen entnommen — für uns nicht zutreffende Passagen sinddurch Auslassungszeichen, also [...], ersetzt.
Die Verordnung ist über ein internes Rundschreiben den Lehrkräften zugegangen, mit der Bitte um Information der Schülerinnen und Schüler und auf den Seiten des Ministeriums abrufbar.
CoronaVO Schule vom 26. September 2021 in der Fassung vom 16. Oktober 2021 gültig ab 18. Oktober 2021

Die wesentlichste Änderung dürfte Ihnen bereits bekannt sein: Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Maskenpflicht nun im Klassenzimmer bzw. Betreuungsraum. Über die Einzelheiten dieser Regelung will ich Sie mit diesem Schreiben informieren.

1. Maskenpflicht im Klassenzimmer [...]

Wie unterscheiden sich die Regelungen für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige Personen?

  • Für Schülerinnen und Schüler gilt:
    Maskenpflicht nur beim Bewegen im Raum
    Sitzen die Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer oder Betreuungsraum am Platz oder stehen sie, ohne sich fortzubewegen, gilt keine Maskenpflicht. Umgekehrt gilt somit: Bewegen sich die Schülerinnen und Schüler, z.B. von einem Sitzplatz zu einem anderen oder zur Tafel, gilt die Maskenpflicht.
  • [...]
  • Für Lehrkräfte und andere am Unterricht mitwirkende Personen gilt:
    Die Maskenpflicht besteht für Lehrkräfte und weitere am Unterricht mitwirkende Personen nicht, solange sie den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.
    Die Regelung für die Lehrkräfte muss deshalb von der Schülerregelung abweichen, weil sie sich ständig im Raum bewegen, also bei Anwendung der Schülerregelung eine dauerhafte Maskenpflicht bestünde.
  • Für sonstige Personen (die also weder Schülerinnen und Schüler, [...] oder am Unterricht mitwirkende Personen sind) gilt eine generelle Maskenpflicht auch im Klassenzimmer.

[...]

Welche Ereignisse führen dazu, dass die beschriebenen Erleichterungen wieder entfallen müssen?
Folgende Ereignisse führen dazu, dass die Maskenpflicht auch wieder im Unterrichts- [...]raum gilt:

  • Eintritt der sog. „Alarmstufe“
    Würde das Infektionsgeschehen so ansteigen, dass die sog. „Alarmstufe“ ausgerufen wird, gilt die Maskenpflicht auch wieder generell im Klassenzimmer [...].
  • Auftreten einer Infektion in der Klasse  [...]
    Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in der Klasse, Lern- [...]gruppe auf, gilt für die Mitschülerinnen und Mitschüler sowie die Lehrkräfte dieser Klasse oder Gruppe eine Maskenpflicht im Klassenzimmer- [...] für die Dauer von fünf Schultagen (analog zur täglichen Testung).

Bitte beachten Sie, dass die Maskenpflicht außerhalb der Unterrichts- [...]räume unverändert bleibt. Sie gilt also beispielsweise im Lehrerzimmer.

Selbstverständlich dürfen auf freiwilliger Basis auch weiterhin Masken in den Klassenzimmern [...] getragen werden.1)

2. Testpflicht bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen

Häufig wurde an das Kultusministerium die Frage gerichtet, ob die Teilnahmeverbote nach § 10 Absatz 1 der Corona-Verordnung Schule auch bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen gelten. Hierbei ging es vor allen Dingen um die Testpflicht.
Grundsätzlich ist das Infektionsrisiko bei einer gemeinschaftlichen außerunterrichtlichen Veranstaltung, z. B. im Klassenverband, mit dem Infektionsrisiko im Klassenzimmer durchaus vergleichbar. Aus diesem Grund soll die Testpflicht nun zukünftig z. B. auch bei Schullandheimaufenthalten oder Studienfahrten gelten, was erfordert, dass Testkits in ausreichender Anzahl mit auf die Reise genommen werden.

[...]

 

1)Wir ändern daher vorerst weder die Beschilderung an der Schule noch unsere Seite "Corona-Hygiene-Maske".