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Corona und Unterricht ab 22. März 2021

Fernunterricht für alle.
Klassenarbeiten an der Schule.
Maskenpflicht und zugelassene Masken.

Mit der CoronaVO vom 7. März 2021 in der ab 22. März 2021 gültigen Fassung gilt

An der Schule ist für jede anwesende Person eine der folgenden Schutzmaßnahmen Pflicht

  • medizinische Maske (vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683:2019-10)
  • Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards.

Wegen der jüngsten Erfahrungen mit Präsenzunterricht und der bald anstehenden ersten Abschlussprüfungen hat die Schulleitung im Rahmen der übertragenen Zuständigkeit und der damit einhergehenden Verantwortung entschieden, dass weiterhin nur Fernunterricht stattfinden wird; Schülerinnen und Schüler der Klassen der 2BFE werden gesondert informiert.

Klassenarbeiten werden weiterhin an der Schule stattfinden.