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Bildungs‐ und Teilhabepaket

Das Schulverwaltungsamt der Stadt Stuttgart informiert.

  • Wer ist berechtigt Bildungsleistungen zu beziehen?
    Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre, die eine allgemein bildende Schule oder Berufsschule ohne Ausbildungsvergütung besuchen.
    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem
    Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
  • Bildungsleistungen sind im Einzelnen:
    • Fahrtkosten und Eintrittsgelder für eintägige Ausflüge
    • mehrtägige Klassenfahrten, Schullandheime und Studienfahrten
    • Schulmaterial (Umfang ist geregelt)
    • Schülerfahrkarte
    • Kosten für Lernförderung und Nachhilfe
    • gemeinschaftliches Mittagessen

Information der Stadt Stuttgart