Änderungen betreffen die Maskenpflicht auf dem Schulgelände und damit auch das soeben erst ausgesprochende Rauchverbot (Handreichung zur Maskenpflicht vom 15. Oktober 2020).
Ausnahmen von der Maskenpflicht
Nun gilt:
- in Pausenzeiten auf dem Schulgelände
- beim Essen und Trinken und das nur in der Mensa oder auf dem Schulgelände (also außerhalb des Schulgebäudes)
- bei Zwischen- und Abschlussprüfungen.
In allen drei Situationen ist jedoch das Abstandsgebot einzuhalten.