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Anpassung der Corona-VO Schule

Die Fassung der Corona-VO Schule vom 15. Oktober 2020 wurde heute mit Mail um 15:30 Uhr angepasst; mit Wirkung zum 22. Oktober 2020.

Änderungen betreffen die Maskenpflicht auf dem Schulgelände und damit auch das soeben erst ausgesprochende Rauchverbot (Handreichung zur Maskenpflicht vom 15. Oktober 2020).

Ausnahmen von der Maskenpflicht

Nun gilt:

  • in Pausenzeiten auf dem Schulgelände
  • beim Essen und Trinken und das nur in der Mensa oder auf dem Schulgelände (also außerhalb des Schulgebäudes)
  • bei Zwischen- und Abschlussprüfungen.

In allen drei Situationen ist jedoch das Abstandsgebot einzuhalten.