Es besteht gemäß CoronaVO bis auf Weiteres — also zunächst bis Sonntag, 25. Juli 2021 — erneut Anlass "Masken" zu tragen, nämlich ein positiver PCR-Test.
Tragen Sie also auch im Unterricht Masken.
Maskenpflicht
Es besteht bis auf Weiteres Anlass, "Masken" (Mund-Nase-Bedeckungen, die den Vorgaben der CoronaVO entsprechen) zu tragen.
Weiterführende Schulen wie wir werden mindestens bis 15. Februar 2021 geschlossen bleiben.
Unterricht ab 18. Januar 2021
Nach Stand Pressekonferenz der Landesregierung heute geht es bis mindestens Ende Januar 2021 mit Fernunterricht weiter. Alle anderen Regelungen zum Unterricht und zu Klassenarbeiten gelten weiter.
CoronaVO Neufassung, gültig ab 11. Januar 2021
Mit der Neufassung wird wie erwartet ergänzend zu der am 8. Januar 2021 hier veöffentlichten Nachricht "Fernunterricht oder Unterricht an der Schule?"…
Mund-Nasen-Bedeckung (Maske): Pflicht im Unterricht
Ab Mittwoch, 14. Oktober 2020, 00:00 Uhr ist bis auf Weiteres das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (Masken) auch in Unterrichtsräumen der beruflichen…